Sexting bei Jugendlichen: Warum ein Gespräch über Einwilligung mehr schützt als jedes Verbot

Es ist kurz nach elf. Im Flur ist das Licht schon aus, aus dem Zimmer deiner Tochter fällt nur noch der blaue Schein des Handys unter der Tür hindurch. Sie ist fünfzehn. Seit ein paar Wochen schreibt sie mit einem Jungen aus der Parallelklasse, und heute Abend kommt eine Nachricht, die alles verändert: „Schick mal was. Nur für mich. Oder vertraust du mir nicht?“

Ihr Daumen liegt über der Kamera. Sie will ihn nicht verlieren. Sie will auch nicht. Und sie weiß nicht, wie man das beides gleichzeitig sagt.

Zwei Straßen weiter sitzt ein anderer Jugendlicher auf seinem Bett. In einer Gruppe, in der er eigentlich nur mitliest, taucht ein Foto auf. Ein Mädchen aus der neunten Klasse. Darunter Lachsmileys. Sein Finger schwebt über „Weiterleiten“. Er kennt sie kaum. Es fühlt sich an, als ginge es ihn nichts an.

In beiden Zimmern entscheidet sich an diesem Abend etwas, das mit einem einzigen Wort zu tun hat: Einwilligung. Und in beiden Zimmern sind keine Erwachsenen dabei.

Vielleicht bist du hier gelandet, weil du nach „Sexting Jugendliche“ gesucht hast. Vielleicht, weil du ahnst, dass dein Kind in einem Alter ist, in dem solche Nachrichten kommen. Oder weil du nicht weißt, wie du ein Gespräch beginnen sollst, das du selbst nie geführt bekommen hast. Dann ist dieser Artikel für dich. Und weiter unten gibt es einen Teil, der direkt an Jugendliche geschrieben ist. Du kannst ihn deinem Kind zeigen.

Meine These ist einfach, aber sie widerspricht dem, was viele Eltern instinktiv tun wollen: Der Satz „Schick einfach nichts“ schützt weniger, als wir glauben. Was schützt, ist ein Kind, das gelernt hat, was ein echtes Ja ist. Das ein Nein sagen kann, ohne sich zu rechtfertigen. Und das weiß, dass ein Bild von einem anderen Menschen niemals ihm gehört.

Was die Zahlen zeigen

Wie verbreitet der Austausch intimer Nachrichten unter Jugendlichen in Deutschland ist, untersucht die Landesanstalt für Medien NRW seit 2023 jedes Jahr. Für die aktuelle Welle, veröffentlicht im Dezember 2025, wurden rund 3.000 Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren online befragt. Wichtig zum Verständnis: Die Studie zählt als Sexting nicht nur Nacktbilder, sondern auch Textnachrichten mit sexuellem Inhalt und eindeutige Emojis.

31 Prozent der Befragten haben schon einmal eine solche Nachricht bekommen. 2023 waren es noch 21 Prozent. 10 Prozent haben selbst etwas verschickt, 2023 waren es 6 Prozent. Die erste eigene Nachricht wird am häufigsten mit 15 Jahren verschickt, und in erster Linie an den festen Freund oder die feste Freundin.

Das ist die erste wichtige Erkenntnis: Die meisten Jugendlichen sexten nicht. Und wenn sie es tun, dann meist innerhalb einer Beziehung. Genau dort, wo Vertrauen ist. Und wo Druck sich wie Liebe anfühlen kann.

Denn die zweite Erkenntnis steckt in den Antworten derer, die selbst etwas verschickt haben. Es sind knapp 300 Jugendliche, die Zahlen sind deshalb als Tendenz zu lesen, nicht als exakte Messung. Aber die Tendenz ist deutlich:

  • Ein Viertel von ihnen hat sich beim Sexting schon einmal zu etwas überreden lassen, das sie eigentlich nicht wollten.
  • 13 Prozent berichten, dass ihre Nachrichten oder Bilder ohne ihre Zustimmung weitergeleitet wurden.
  • 17 Prozent wurden schon einmal erpresst: Jemand drohte, die Inhalte zu veröffentlichen, wenn sie nicht Geld oder weitere Bilder schicken. Im Vorjahr waren es sogar 27 Prozent.
  • Und nur die Hälfte stimmt der Aussage zu, dass man vorher fragen sollte, ob das für die andere Person in Ordnung ist.

Lies den letzten Punkt noch einmal. Von den Jugendlichen, die selbst intime Inhalte verschicken, hält nur jede und jeder Zweite es für nötig, vorher zu fragen. Das ist keine Frage der Technik. Das ist eine Frage der Haltung.

Internationale Studien zeichnen ein ähnliches, teils noch drastischeres Bild. Eine Metaanalyse von 28 Studien, deren Daten ab 2016 erhoben wurden, kam zu dem Ergebnis, dass rund 14,5 Prozent der Jugendlichen schon einmal ein intimes Bild ohne Zustimmung weitergeleitet haben (Mori et al., 2022). Eine Anfang 2026 veröffentlichte Befragung von knapp 3.500 US-Jugendlichen zwischen 13 und 17 Jahren fand, dass fast die Hälfte derer, die ein Bild verschickt hatten, erlebt hat, dass es ohne Erlaubnis geteilt wurde. Wer Bilder außerhalb einer bestehenden Beziehung verschickte, hatte ein mehr als dreizehnmal so hohes Risiko dafür. Die Zahlen aus den USA lassen sich nicht eins zu eins auf Deutschland übertragen. Aber sie zeigen dieselbe Richtung.

Und die amtlichen Zahlen? Im Juli 2026 hat das Bundeskriminalamt sein Lagebild zu Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen für das Jahr 2025 vorgelegt. Die Fälle im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten sind dort um 19,9 Prozent auf 11.515 gestiegen, ein neuer Höchstwert. In diesem Bereich wie auch bei kinderpornografischen Inhalten ist etwa die Hälfte der Tatverdächtigen selbst minderjährig. Das BKA nennt dabei ausdrücklich Jugendliche, die Aufnahmen von sich selbst machen, und Minderjährige, die Inhalte unbedacht weiterleiten. Hinter vielen dieser Fälle stehen genau die beiden Zimmer vom Anfang dieses Artikels.

Warum „Schick einfach nichts“ nicht reicht

Zuerst eine Klarstellung, damit kein Missverständnis entsteht: Dieser Artikel ist kein Plädoyer für Sexting. Zeigt ein Bild ein Kind unter 14 sexuell aufreizend nackt, gilt es rechtlich als kinderpornografischer Inhalt, auch wenn das Kind es selbst gemacht und freiwillig verschickt hat. Gerät ein solches Bild in Umlauf, wird es zu dem, was ich in dieser Reihe bewusst Missbrauchsdarstellung nenne: ein Bild, das einen jungen Menschen mit jeder Weiterleitung erneut verletzt. Und wer ein intimes Bild eines anderen Kindes oder Jugendlichen weiterleitet, macht sich ab 14 strafbar. Was das Gesetz genau sagt, habe ich im Artikel für Eltern ausführlich erklärt. [Interner Link: „Kinderpornografie im Klassenchat: Warum der erste Impuls von Eltern oft der falsche ist“]

Hier geht es um etwas anderes. Um die Frage, welche Botschaft Kinder eigentlich schützt.

Die Medienpsychologin Nicola Döring von der TU Ilmenau hat schon 2014 zehn Präventionskampagnen zum Thema Sexting untersucht. Alle zehn rieten zur vollständigen Enthaltsamkeit. Sie arbeiteten vor allem mit Schreckensszenarien, mit Mobbing und Strafverfolgung. Sechs stellten ausschließlich oder überwiegend Mädchen als diejenigen dar, die Bilder verschicken, und einige gaben den betroffenen Mädchen damit die Schuld an dem, was andere ihnen antaten. Nur die Hälfte der Kampagnen sprach überhaupt diejenigen an, die Bilder ohne Erlaubnis weiterleiten.

Ein Forschungsprojekt der Europa-Universität Flensburg mit Schülerinnen und Schülern aus Schleswig-Holstein und Hamburg kam Jahre später zu einem ähnlichen Befund: Prävention richtete sich bislang vor allem an diejenigen, die Bilder von sich machen. Wer weiterleitet, wer zuschaut, wer mitlacht, geriet aus dem Blick. Die Arbeit verweist außerdem auf Befunde, nach denen sich Jugendliche bei solchen Erfahrungen eher an Gleichaltrige wenden als an Eltern oder Lehrkräfte, weil sie Erwachsene selten als hilfreiche Ansprechpersonen erleben.

Das ist der Kern des Problems. Eine Botschaft, die nur „Schick nichts“ sagt, enthält immer eine zweite, unausgesprochene: Wenn dein Bild herumgeht, bist du selbst schuld. Ein Kind, das diese zweite Botschaft verinnerlicht hat, kommt im Ernstfall nicht zu dir. Es schämt sich. Es versucht, das Problem allein zu lösen. Und genau dann wird es gefährlich, etwa wenn jemand droht und weitere Bilder fordert.

Eine Studie mit über 2.000 Jugendlichen in den USA, alle 14 Jahre oder jünger, hat außerdem genauer hingeschaut, welche Form von Sexting mit psychischen Belastungen zusammenhängt (Lu, Baumler & Temple, 2021). Auffällig war vor allem der Druck: Wer unter Druck Bilder verschickt hatte, zeigte häufiger Feindseligkeit und aggressives Verhalten. Wer um Bilder gebeten worden war, zeigte häufiger auch depressive Symptome und Ängste. Wer Bilder ohne Erlaubnis weitergeleitet hatte, fiel ebenfalls durch Feindseligkeit auf. Einvernehmliches Sexting hing in dieser Studie dagegen mit keiner der untersuchten Belastungen zusammen. Das sind Zusammenhänge, keine Beweise für Ursache und Wirkung, und die Studie stammt aus den USA mit anderer Rechtslage. Die Forschenden folgerten, dass Prävention sich darauf konzentrieren sollte, Druck zu verhindern und Kindern beizubringen, wie sie darauf reagieren können.

Das Problem ist also nicht das Smartphone. Das Problem ist ein Ja, das kein echtes Ja war. Und ein Weiterleiten, zu dem niemand Ja gesagt hat.

Was Einwilligung eigentlich bedeutet

Viele Erwachsene denken bei Einwilligung an eine Unterschrift. An ein Formular. Für Jugendliche ist Einwilligung aber kein Rechtsbegriff, sondern etwas, das in jeder Beziehung jeden Tag neu passiert. Und es ist erstaunlich, wie wenig wir darüber reden.

In der Sexualpädagogik ist ein Modell weit verbreitet, das ursprünglich von der US-Organisation Planned Parenthood stammt. Es beschreibt fünf Eigenschaften, die eine echte Einwilligung ausmachen. Übertragen auf Jugendliche und Bilder sieht das so aus:

Eine Einwilligung ist freiwillig. Ein Ja, das unter Druck entsteht, weil sonst Schluss ist, weil „alle das machen“ oder weil jemand beleidigt reagiert, ist kein Ja. Es ist ein Nachgeben.

Sie ist widerrufbar. Wer gestern Ja gesagt hat, darf heute Nein sagen. Ohne Erklärung, ohne schlechtes Gewissen.

Sie ist informiert. Wer zustimmt, muss wissen, worauf. Wer ein Bild verschickt, weil er glaubt, es verschwinde nach ein paar Sekunden, hat nicht in einen Screenshot eingewilligt.

Sie ist gewollt. Nicht „Na gut, wenn du unbedingt willst“, sondern ein Ja, hinter dem man wirklich steht.

Und sie ist konkret. Ein Ja zu einer Sache ist kein Ja zur nächsten. Wer einer Person ein Bild schickt, hat nicht zugestimmt, dass sie es zeigt, speichert oder weiterleitet.

An dieser Stelle wird sichtbar, warum Bilder so ein besonderes Problem sind. Bei einer Berührung kann man mittendrin aufhören. Ein Bild dagegen lässt sich nicht zurückholen. Man kann seine Meinung ändern, aber das Bild bleibt auf einem anderen Gerät. Ein Ja zu einem Bild ist ein Ja, das man nicht mehr zurücknehmen kann. Genau deshalb braucht es beim Bild mehr Sicherheit, nicht weniger.

Diesen Gedanken verstehen Jugendliche sofort, wenn man ihn ihnen erklärt, statt ihnen Angst zu machen. Und er funktioniert in beide Richtungen. Für das Mädchen, das überlegt, ob es etwas schicken will. Und für den Jungen, der überlegt, ob er etwas weiterleitet. Denn das Mädchen auf dem Foto in der Gruppe hat zu ihm nie Ja gesagt.

Ein weiterer Satz gehört in jedes Gespräch: Kein Nein ist noch lange kein Ja. Schweigen, Zögern, ein ausweichender Smiley, ein „mal sehen“ sind keine Zustimmung. Wer fragt und keine klare Antwort bekommt, hat seine Antwort bekommen.

Einwilligung beginnt nicht mit dem ersten Handy

Das Gespräch über Bilder im Chat ist nicht der Anfang. Es ist eine Fortsetzung. Kinder lernen, was Einwilligung bedeutet, lange bevor sie wissen, was Sexting ist. Sie lernen es daran, wie wir mit ihrem Körper umgehen.

Wenn Oma zur Begrüßung einen Kuss will und das Kind sich wegdreht, passiert in diesem Moment Pädagogik. Entweder lernt das Kind: Mein Nein zählt, ich kann auch winken oder die Hand geben. Oder es lernt: Wenn ein Erwachsener etwas von meinem Körper will, muss ich es aushalten, damit niemand traurig ist. Dasselbe gilt beim Kitzeln, das weitergeht, obwohl das Kind „Stopp“ ruft. Oder beim „Jetzt stell dich nicht so an“.

Ein Kind, das mit sechs gelernt hat, dass sein Stopp gilt, hat mit fünfzehn eine bessere Chance, auch im Chat Stopp zu sagen. Und ein Kind, das erlebt hat, dass sein Stopp respektiert wird, versteht leichter, warum es das Stopp anderer respektieren muss.

Zum Vorbild gehört aber noch etwas, über das wir Erwachsenen ungern sprechen: unser eigener Umgang mit Bildern unserer Kinder. Eine Studie der Universität zu Köln in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk hat 2018 gezeigt, dass Kinder sehr genaue Vorstellungen davon haben, ob, wann und mit wem Fotos von ihnen geteilt werden dürfen. Gefragt werden sie in der Regel nicht. Würden sie selbst entscheiden, würden sie deutlich weniger Bilder preisgeben als ihre Eltern. Wer das Strandfoto des Kindes in die Familiengruppe stellt, ohne zu fragen, lehrt ganz nebenbei, dass Bilder anderer Menschen ohne deren Ja verschickt werden dürfen. Die Frage „Darf ich das Foto von dir der Oma schicken?“ ist deshalb keine Kleinigkeit. Sie ist Einwilligung im Alltag.

Das Gespräch, das viele Eltern aufschieben

Kaum ein Gespräch schieben Eltern so lange vor sich her wie dieses. Es ist unangenehm. Man hat Angst, das Kind erst auf Ideen zu bringen. Man weiß nicht, wo man anfangen soll. Und oft wartet man auf einen Anlass, der dann zu spät kommt.

Dabei gibt es ein Zeitfenster, das sich schließt. In der Studie der Landesanstalt für Medien NRW wurden die Jugendlichen auch gefragt, welche Informationsquellen zu Sexualität sie am besten finden. Eltern und andere Familienmitglieder zählen 39 Prozent der 11- bis 13-Jährigen dazu, aber nur noch 30 Prozent der 14- bis 17-Jährigen. Bei den Älteren gewinnt das Internet. Wer warten will, bis das Kind „alt genug“ ist, verpasst den Moment, in dem es noch zuhört.

Ein paar Gedanken, die das Gespräch leichter machen:

Fang nicht beim Verbot an, sondern bei der Beziehung. Frag, wie in der Klasse oder im Freundeskreis über solche Bilder geredet wird. Was die anderen davon halten. Ob schon mal etwas herumgegangen ist. Viele Jugendliche reden leichter über „die anderen“ als über sich selbst. Und du erfährst trotzdem, was sie denken.

Rede über Druck, nicht nur über Bilder. Der Satz „Wenn du mich lieben würdest, dann …“ ist kein Liebesbeweis, sondern eine Erpressung im Kleinen. Sag deinem Kind, dass ein Mensch, der es wirklich mag, ein Nein aushält. Und dass niemand ein Recht auf ein Bild von ihm hat, auch nicht der feste Freund oder die feste Freundin.

Sprich beide Rollen an. Eltern von Mädchen reden oft über Schutz, Eltern von Jungen oft gar nicht. In der US-Befragung von 2026 gaben Jungen häufiger als Mädchen an, um Bilder gebeten zu haben, und sie waren auch häufiger an Weiterleitungen beteiligt. Gleichzeitig wurden sie selbst häufiger um Bilder gebeten und erlebten häufiger, dass ihre eigenen Bilder weitergeleitet wurden. Jedes Kind kann in beiden Rollen sein: in der, die unter Druck gerät, und in der, die Druck macht oder ein Bild weiterschickt. Ein Junge, der verstanden hat, dass das Foto in der Gruppe eine Verletzung ist, ist genauso Prävention wie ein Mädchen, das Nein sagt.

Mach klar, wer Schuld hat. Wenn ein Bild herumgeht, liegt die Verantwortung bei denen, die es ohne Erlaubnis weitergeben. Nicht bei der Person auf dem Bild. Dieser Satz muss gesagt werden, bevor etwas passiert, damit dein Kind ihn im Ernstfall schon kennt.

Versprich, was du halten kannst. „Wenn so etwas passiert, komm zu mir. Von mir bekommst du dafür keinen Ärger.“ Versprich nicht, dass überhaupt nichts passiert. Was Schule oder Polizei tun, liegt nicht in deiner Hand. Aber dass dein Kind von dir keine Vorwürfe bekommt, wenn es ehrlich ist, das kannst du versprechen.

Nutze Anlässe. Eine Nachricht in den Medien, eine Szene in einer Serie, ein Gespräch über einen Fall aus der Schule. Solche Momente sind oft leichter als ein geplantes „Wir müssen mal reden“.

Und wenn das Gespräch holpert: Das ist normal. Es muss nicht perfekt sein. Es muss nur stattfinden, und es darf mehr als einmal stattfinden.

Wenn niemand mehr gefragt wird: Bilder, die nie gemacht wurden

Ein Thema gehört inzwischen in jedes Gespräch über Einwilligung, auch wenn es vielen Eltern noch fremd ist. Mit KI-Programmen lassen sich heute aus ganz normalen Fotos täuschend echte Nacktbilder erzeugen. In der Studie der Landesanstalt für Medien NRW gab fast ein Viertel der Jugendlichen, die schon Pornos gesehen hatten, an, bereits einen solchen sexuellen Deepfake gesehen zu haben. Auch die Forschenden der US-Studie weisen darauf hin, dass solche gefälschten Bilder für Erpressungen genutzt werden können, ohne dass jemals ein echtes Bild verschickt wurde.

Hier wird Einwilligung auf eine ganz neue Weise verletzt. Die Person auf dem Bild wurde nicht einmal gefragt, weil es das Bild in Wirklichkeit nie gab. Für Jugendliche ist das ein wichtiger Punkt: Ein gefälschtes Nacktbild einer Mitschülerin zu erstellen oder weiterzuleiten, ist kein Scherz. Es ist dieselbe Verletzung, nur mit anderer Technik. Und wer selbst betroffen ist, hat nichts falsch gemacht, nur weil es ein normales Foto von ihm im Netz gab.

Ein paar Worte an dich, wenn du jugendlich bist

Vielleicht liest du das hier, weil deine Mutter oder dein Vater dir den Link geschickt hat. Oder weil du selbst gesucht hast. Dann ist dieser Teil für dich.

Niemand hat ein Recht auf ein Bild von dir. Nicht dein Freund, nicht deine Freundin, nicht jemand, mit dem du seit Wochen schreibst. Wenn jemand dich drängt, beleidigt reagiert oder sagt „Sonst ist Schluss“, dann ist das kein Beweis dafür, wie sehr er oder sie dich mag. Es ist Druck. Und Druck ist das Gegenteil von Vertrauen.

Du darfst Nein sagen. Ohne Begründung. Du darfst auch Nein sagen, nachdem du vorher Ja gesagt hast. Und du darfst Nein sagen, auch wenn du die Person wirklich magst. Ein Mensch, der dich mag, hält ein Nein aus.

Wenn du unter 14 bist: Ein sexuelles Nacktbild von dir ist rechtlich eine Missbrauchsdarstellung, auch wenn du es selbst gemacht und freiwillig verschickt hast. Du selbst wirst dafür nicht bestraft. Aber jede Person ab 14, die ein solches Bild hat oder weiterschickt, macht sich strafbar. Und du verlierst die Kontrolle darüber, wo es landet.

Wenn dir jemand ein Bild von einer anderen Person schickt: Das Bild gehört nicht dir. Die Person darauf hat dir nie erlaubt, es zu sehen, und schon gar nicht, es weiterzuschicken. Schick es nicht weiter. Mach keinen Screenshot. Melde es in der App und sag einem Erwachsenen Bescheid, dem du vertraust. Du bist nicht die Person, die das ausgelöst hat, aber du kannst die Person sein, bei der es aufhört.

Wenn ein Bild von dir herumgeht: Es ist nicht deine Schuld. Schuld haben die, die es ohne deine Erlaubnis weitergegeben haben. Lösch nicht heimlich alles und versuch nicht, das allein zu lösen. Rede mit einem Erwachsenen.

Wenn dir jemand droht, ein Bild zu verbreiten, und Geld oder weitere Bilder fordert: Schick nichts. Zahl nichts. Brich den Kontakt ab und hol dir sofort Hilfe bei einem Erwachsenen und bei der Polizei. Die Polizei klärt, was als Beweis gesichert werden muss. Strafbar macht sich, wer erpresst.

Und wenn du erst einmal mit jemandem reden willst, der dich nicht kennt: Die Nummer gegen Kummer erreichst du unter 116 111, kostenlos und anonym, montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr. Du kannst auch chatten, montags bis donnerstags von 14 bis 20 Uhr, oder jederzeit eine Mail schreiben. Beides findest du unter nummergegenkummer.de/onlineberatung.

Zum Schluss

Zurück zu den beiden Zimmern vom Anfang. Dem Mädchen mit dem Daumen über der Kamera. Dem Jungen mit dem Finger über „Weiterleiten“.

Keiner von beiden braucht in diesem Moment eine Liste mit Verboten. Was ihnen hilft, ist ein Satz, den sie irgendwann schon einmal gehört haben, am Küchentisch, im Auto, beim Abendessen. „Ein echtes Ja fühlt sich nicht nach Druck an.“ Oder: „Das Bild gehört nicht dir.“

Du kannst nicht in diesem Zimmer sitzen, wenn es darauf ankommt. Aber du kannst vorher da gewesen sein. Mit einem Gespräch, das nicht perfekt war. Mit einer Haltung, die dein Kind von klein auf erlebt hat: Mein Nein zählt. Und das Nein der anderen auch.

Für das Gespräch: Fünf Sätze, die bleiben

  1. „Niemand hat ein Recht auf ein Bild von dir. Auch nicht, wer dich liebt.“
  2. „Kein Nein ist noch kein Ja. Wer zögert, hat Nein gesagt.“
  3. „Ein Bild von jemand anderem gehört nicht dir. Schick es nicht weiter.“
  4. „Wenn ein Bild herumgeht, haben die Schuld, die es weiterschicken. Nicht die Person darauf.“
  5. „Wenn etwas passiert, komm zu mir. Von mir bekommst du dafür keinen Ärger.“

Hier bekommt ihr Hilfe:

  • Kinder- und Jugendtelefon der Nummer gegen Kummer: 116 111, kostenlos und anonym. Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr. Chat-Beratung Montag bis Donnerstag 14 bis 20 Uhr, Mail-Beratung jederzeit unter nummergegenkummer.de/onlineberatung
  • Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0550, kostenlos und anonym. Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 19 Uhr
  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, kostenlos und anonym, auch für Eltern und Angehörige. Montag, Mittwoch und Freitag 9 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15 bis 20 Uhr
  • Polizei: örtliche Dienststelle, im Notfall 110
  • Wenn ein Bild bereits im Umlauf ist: Was jetzt zu tun ist, steht im Elternartikel. [Interner Link Elternartikel]

[CTA für Eltern: Platz für Produktverweis, z. B. „Stark von Anfang an“ (Körperrechte und Prävention ab dem Kleinkindalter) mit Workbook und/oder Elternguide „Digitale Privatsphäre & KI“. Optional: „Fünf Sätze für das Gespräch“ als PDF zum Ausdrucken gegen Newsletter-Anmeldung]

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. In einem konkreten Fall wende dich an die Polizei, eine Beratungsstelle oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Strafrecht.

Quellen

  • Landesanstalt für Medien NRW: Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Pornos und Sexting. Zentrale Ergebnisse der Befragung, November 2025 (Befragungszeitraum 3. September bis 6. Oktober 2025, 11 bis 17 Jahre), veröffentlicht Dezember 2025
  • Landesanstalt für Medien NRW: Erfahrung von Kindern und Jugendlichen mit Sexting und Pornos, September 2024 (Vergleichswerte 2023 und 2024)
  • Bundeskriminalamt: Pressemitteilung zum Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen 2025, 21.07.2026
  • Mori, C., Park, J., Temple, J. R. & Madigan, S. (2022): Are Youth Sexting Rates Still on the Rise? A Meta-analytic Update. Journal of Adolescent Health, 70(4)
  • Patchin, J. W. & Hinduja, S.: Studie zu Sexting, nicht einvernehmlichem Teilen und Sextortion unter US-Jugendlichen, Journal of Adolescent Health, 2026; Pressemitteilung Florida Atlantic University, 12.02.2026
  • Döring, N. (2014): Consensual sexting among adolescents: Risk prevention through abstinence education or safer sexting? Cyberpsychology: Journal of Psychosocial Research on Cyberspace, 8(1)
  • Witz, C. (2023): Jugendliches Sexting und nicht-konsensuelle Praktiken. Hindernisse in der Prävention sexueller Grenzverletzungen beim digitalen intimen Bildertausch. Dissertation, Europa-Universität Flensburg (Verbundprojekt SaferSexting, BMBF)
  • Lu, Y., Baumler, E. & Temple, J. R. (2021): Multiple Forms of Sexting and Associations with Psychosocial Health in Early Adolescents. International Journal of Environmental Research and Public Health, 18(5), 2760
  • Planned Parenthood: Sexual Consent (FRIES-Modell)
  • Kutscher, N. & Bouillon, R. (2018): Kinder. Bilder. Rechte. Persönlichkeitsrechte von Kindern im Kontext der digitalen Mediennutzung in der Familie. Schriftenreihe des Deutschen Kinderhilfswerkes, Heft 4
  • § 184b und § 184c StGB (Gesetzestext)
  • nummergegenkummer.de und Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Erreichbarkeiten

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